Sammelverbot-Grenzen

TRÜFFELFUNDE im GARTEN oder BIERGARTEN


 Entnahme verboten oder legal? 


Erfahren Sie jetzt von der Unternehmerin des Jahres 2024 , warum hier die Trüffelentnahme legal ist...

Wo gilt das Sammelverbot für Trüffeln nicht?


Verbot des Sammelns von Trüffeln in Deutschland in freier Natur- was bedeutet das wirklich? 

Dass das Sammeln von Trüffeln in freier Natur in Deutschland verboten ist, ergibt sich aus § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG. Dort heißt es u.a. „es ist verboten, Pflanzen der besonders geschützten Art – und solche sind nach Anlage 1 Spalte 2 zu § 1 Satz 1 BArtSchV alle heimischen Trüffelarten der Gattung Tuber - aus der Natur zu entnehmen; dies ist das sogenannte Zugriffsverbot. Weiter ist in § 44 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG auch ein Besitzverbot für solche Pflanzen der besonders geschützten Art und in Nr. 2 ein Vermarktungsverbot festgelegt. Wer gegen diese Verbote verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bis zu T€ 50 belegt werden.


Aber, da umgangssprachlich eine Vielzahl, zumeist unterirdisch (hypogäisch) wachsender Pilze als Trüffeln (bzw. Hypogäen) bezeichnet werden, reicht  eine Unterscheidung in „echte“ und „falsche“ Trüffeln nicht hin. Es handelt sich bei dem Verbot ausschließlich um eine einzige Gattung: Tuber. Alle anderen Arten aus mehr als 25 Gattungen dürfen gesammelt werden. Darunter sind einige schmackhafte Arten.


Aber, da beispielsweise der Garten vor dem Haus nicht freie Natur i.S.v. § 44 BNatSchG ist, wäre das Sammeln von Trüffeln der Gattung Tuber im Garten schon deshalb nicht verboten. (Zitat: RA: Peter Grosse Wiesmann)


Was heißt in dem Zusammenhang aber „Natur“?

Das BNatSchG enthält in § 7 viele Begriffsdefinitionen, aber keine hierzu. Nach der Kommentierung des BNatSchG ist mit Natur der unbesiedelte Bereich außerhalb der Obhut des Menschen gemeint. Ein Trüffelfund im eigenen Hausgarten, Garten oder Stadtpark liegt also nicht in der Natur. Die dort gewonnenen Trüffeln unterliegen somit weder dem Zugriffs- noch dem Besitz- oder Vermarktungsverbot.


Fazit: Alle Trüffelarten, die nicht zur Gattung Tuber gehören (und das ist der überwiegende Teil) dürfen überall gesucht und gesammelt werden.

Das Sammeln von Trüffeln der Gattung Tuber in freier Natur in Deutschland ist verboten. Nicht verboten ist demnach das Sammeln in der Natur im besiedelten Bereich unter der Obhut des Menschen.


Unser Beitrag ist ein kommentierter "Auszug aus dem Vortrag von Rechtsanwalt Peter Grosse Wiesmann beim 10. Trüffel-Symposium am 03.10.2015 in Sinzig." Der ganze Vortrag ist hier als PDF-Datei einsehbar bzw. steht dort zum Download bereit

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